Cybercrime und was man dagegen tun sollte ...

Cybercrime ist in aller Munde – die aktuelle Presseberichterstattung zu den „Nachwehen“ einer Cyberattacke auf Continental macht deutlich, dass wirksame Cyber Compliance angesichts der kontinuierlich steigenden Anzahl (erfasster) Cyberstraftaten (Bundeslagebild Cybercrime 2021) unerlässlich ist. Es bedarf angemessener Reaktionspläne, um Cyberattacken im Krisenfall frühzeitig adressieren zu können. Solche Pläne können nicht erst im Fall eines Angriffs aus der Schublade gezogen werden. Unternehmen müssen sich vielmehr im Vorfeld u. a. Gedanken machen zu

  • internen und externen Informationsketten (Stichwort: Meldung an Aufsichtsbehörden, Einschaltung ZAC),
  • datenschutzrechtlichen Fragestellungen,
  • erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und ihren rechtlichen Grenzen,
  • entsprechenden Sensibilisierungsmaßnahmen und
  • sinnvollen Kontrollen.

Neben rechtlichen Fragestellungen sind technische Herausforderungen frühzeitig anzugehen. Es gilt auch hier: Durch eine gut durchdachte Vorbereitung können Sie im Krisenfall erhebliche Kosten einsparen!

Unsere Kollegen Carl Hillejan und Joshua Pawel haben Ihnen einen Kurzüberblick zu Zahlen und Fakten und den To-Dos im Falle einer Cyberattacke erstellt.

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