Denn die Verantwortung für die Schaffung, Aufrechterhaltung und Überwachung eines angemessenen Compliance-Management-Systems zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen obliegt jedem Unternehmen. Gleich welcher Größe. Kommt die Leitungsebene dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Reputationsschäden, Schadensersatzforderungen sowie ein Bußgeld in Millionenhöhe. So sieht es auch der Gesetzgeber, was sich in seinem aktuellen Gesetzesvorhaben (Referentenentwurf zum Verbandsanktionengesetz) manifestiert.
Unsere Compliance-Beratung zielt darauf, Mandanten eine hinreichende Sicherheit vor behördlicher Verfolgung zu bieten, ohne dabei das unternehmerische Handeln durch eine Vielzahl von
Reglementierungen zu sehr zu behindern. Unser Ziel: Schaffung eines passgenauen und angemessenen Compliance-Management-Systems, ohne zu überfrachten.
Aufgrund unserer besonderen Expertise und Erfahrung im Bereich Compliance können wir Lösungen anbieten, die pragmatisch und effizient sind und unsere Mandanten in die Lage versetzen, ihr Compliance-System in Zukunft weitgehend, ohne die Hilfe externer Berater zu evaluieren und anzupassen. Von der Compliance-Risikoanalyse (CRA) bis zu den passenden Compliance-Mechanismen. Es entsteht ein lernendes, selbstreferenzielles System, das keiner weiteren Unterstützung von außen bedarf.
Compliance Management Systeme
Das Compliance-Management-System – CMS – umfasst sämtliche Maßnahmen, Strukturen, Prozesse und Regelwerke, die dazu dienen, ein regelkonformes Verhalten im Unternehmen herzustellen. Also ein regelwidriges Verhalten präventiv zu verhindern. Entscheidend ist, dass ein systematisches Compliance-System im Unternehmen existiert. Dabei müssen die einzelnen Compliance-Komponenten wie Zahnräder ineinandergreifen und ein in sich geschlossenes System bilden. Das Compliance-Management-System sollte als lebendiges Gebilde verstanden werden. Ein System, dass Strukturen schafft, überwacht und aktiv auf Veränderungen reagiert.
Maßgeblich ist, dass das CMS auf die Bedürfnisse des Unternehmens eingeht: Nicht überfrachtet, Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleistet und gleichzeitig die Grundlage für eine Sicherheit vor behördlicher Verfolgung schafft. Unsere Motivation ist stets effiziente, praxistaugliche Lösungen zu finden, um dem Mandanteninteresse gerecht zu werden.
Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und Expertise, um dieser Motivation zu entsprechen.
Hinweisgebersystem
Rechtswidriges Fehlverhalten in Unternehmen und Behörden wird häufig erst durch Hinweise von Whistleblowern bekannt. Ein Hinweisgebersystem – sehr unterschiedlicher Qualität – gehört mittlerweile zum guten Ton in vielen Unternehmen. Es ist Teil der Sensorik, die Grundlage eines jeden Compliance Systems bildet. Betroffene Unternehmen haben mit einem solchen System die Chance, Straftaten frühzeitig zu erkennen, sie ggfs. abzuwenden oder zumindest wirtschaftliche Schäden weitgehend zu minimieren.
Die Ausgestaltung des Hinweisgebersystems ist facettenreich. Es reicht vom einfachen physischen Briefkasten (allerdings wenig sinnvoll), über anonyme Telefonhotlines bis hin zu ausgereiften anonymen elektronischen Lösungen (E-Mailsystem oder elektronisches Hinweisgebersystem) sodass ggf. sogar mit dem Hinweisgeber kommuniziert werden kann. Die Gewährleistung und der Schutz des Hinweisgebers spielen dabei – nicht erst seit Edward Snowden – eine besondere Rolle.
Denn nur wenn die Anonymität des Hinweisgebers garantiert ist, ist gewährleistet, dass jeder Hinweis – ohne zu zögern – weitergegeben wird. Ein Sicherheitsgefühl für den Hinweisgeber kann auch dadurch geschaffen werden, dass eine sog. Ombudsperson (ein externer Dritter – meist ein Rechtsanwalt) bestimmt wird. Hinweise können so in einem vertrauensvollen Umfeld weitergegeben werden.
Das Thema Hinweisgebersystem sowie Schutz des Hinweisgebers wird zukünftig stark an Bedeutung gewinnen. Bis zum Oktober 2021 sieht die Umsetzung der europäischen Hinweisgeberrichtlinie für bestimmte Unternehmen vor, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Wir helfen Ihnen dabei gerne. Sprechen Sie uns jetzt an!
Interne Untersuchungen
Sollte ein Regelverstoß im Unternehmen vermutet werden, liegt zunächst eine interne Aufarbeitung (sog. Interne Untersuchung) nahe, die etwaige Verstöße ohne Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung prüft. Dabei hat das Thema Interne Untersuchungen gerade in den letzten Jahren – insbesondere im Rahmen der sog. Diesel-Affäre – enorm an Bedeutung gewonnen. Die methodische Aufbereitung des Sachverhaltes, stellt die Beteiligten im Unternehmen vor große Herausforderungen.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und versucht durch seine aktuelle Gesetzesinitiative (Referentenentwurf Verbandssanktionengesetz) einen Rahmen für die Internen Untersuchungen zu schaffen. Gleichzeitig wird die bereits gelebte Praxis kodifiziert und bestimmt, dass die Förderung des Ermittlungsverfahrens durch eine interne Untersuchung erheblich strafmildernd berücksichtigt wird.
Wir begleiten Unternehmen deshalb im Rahmen von Compliance-Untersuchungen, auch bei Internen Untersuchungen.
Compliance-Expertise

Prof. Dr. Tido Park
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Dr. Tobias Eggers
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Compliance Officer
Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld