Einziehung: Das scharfe Schwert der Strafverfolgung

Einziehung: Das scharfe Schwert der Strafverfolgung

Strafverfolgungsbehörden machen zunehmend von der Einziehung Gebrauch und der geschätzte Wert eingezogener Vermögensgegenstände hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Vermögensabschöpfung auf hohem Niveau eingependelt. Im Jahr 2019 betrug ihr Wert 796.255.000 EUR und im Jahr 2020 821.078.000 EUR (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.6 2020).

Gerade Wirtschaftsstrafverfahren führen häufig zu Einziehungsentscheidungen zulasten von Unternehmen. Während Compliance-Abteilungen sich der Bußgeldrisiken aus Strafverfahren gegen (ehemalige) Unternehmensangehörige bewusst sind, werden sie von der drohenden Einziehung und deren Umfang häufig überrascht. Um Sie für den Problemkreis der Einziehung zu sensibilisieren, finden Sie nachfolgend den ersten Teil unserer FAQ zu Voraussetzung und Umfang der Einziehung, zusammengestellt von unserem Kollegen van Cleve. Der zweite Teil der FAQ nimmt die Verteidigungsrechte, Abwehr- und Teilhabemöglichkeiten in den Blick.

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