Schöne „grüne“ Welt

Nicht erst seit der medienwirksamen Durchsuchung des börsennotierten Vermögensverwalters einer deutschen Großbank wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges im Mai vergangenen Jahres ist Greenwashing in aller Munde – und ein Thema (auch) für Compliance-Abteilungen. Insgesamt steht ESG zunehmend im Fokus einer breiten Öffentlichkeit. Kunden und Investoren machen ihre Kauf- und Anlageentscheidungen immer häufiger von umweltbezogenen und sozialen Gesichtspunkten abhängig. Damit einher geht nicht nur ein enormes Wachstum des Marktes für „nachhaltige“, „grüne“ oder „klimaneutrale“ (Finanz-)Produkte. Es eröffnen sich zugleich zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten, u. a. Grünfärbereien, denen früher häufig „nur“ mit Mitteln des Lauterkeitsrechts begegnet worden ist. Nun hat auch die EU erkannt, dass umweltbezogene Werbeaussagen zahlreicher Unternehmen im besten Falle vage oder irreführend, im schlechtesten Fall schlicht unfundiert sind. Mit dem am 22.03.2023 veröffentlichten Vorschlag für eine Richtlinie über neue Vorschriften zur Substantiierung von umweltbezogenen Aussagen („Green Claims Directive“) will die EU-Kommission daher verstärkt gegen Greenwashing vorgehen.

Tobias Eggers und Joshua Pawel stellen Ihnen in einem kurzen Beitrag die Eckpunkte des Richtlinienvorschlages vor.

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