Seminartipp!

Rund zwei Monate vor Inkrafttreten des LkSG sind zahlreiche Unternehmen fieberhaft damit beschäftigt, ihre internen Compliance-Prozesse anzupassen, Risikobewertungsmethoden zu entwickeln/zu justieren und Beschwerdeverfahren einzurichten. Parallel steigt die Anzahl der veröffentlichten BAFA-Handreichungen (in unserem nächsten Beitrag widmen wir uns der jüngsten Handreichung zum Beschwerdeverfahren).

All diejenigen, die noch Lücken im Bereich „Lieferketten-Compliance“ haben, möchten wir gerne auf das Online-Seminar unseres Kollegen Joshua Pawel, LL.M. und Dr. Jan Tibor Lelley zum Thema „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden?“ am 07.11.2022 beim BWNRW aufmerksam machen. Sie erhalten u.a. einen umfassenden Überblick über die vom LkSG geforderten Compliance-Maßnahmen und erfahren, wie Sie das gesetzliche Anforderungsprogramm in der Praxis – und mit Augenmaß – umsetzen können.

 

Nähere Informationen finden Sie unter: https://seminare.bwnrw.de//pub/Das-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-%E2%80%93-Was-wil/id/BB-RF-090-w

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