Hinweisgeberschutz! Wie sind Sie aufgestellt?

Das #Hinweisgeberschutzgesetz hat den Bundestag passiert. Für den 10.02.2023 wird mit einer abschließenden Befassung des Bundesrates gerechnet. Dann laufen #Fristen: 3 Monate nach Inkrafttreten müssen größere Unternehmen (mehr als 249 Mitarbeiter) und ab Dezember 2023 dann auch alle anderen Unternehmen, die mind. 50 Mitarbeiter (nach Köpfen) haben, ein Hinweisgebersystem haben.

Wie gehen Sie damit um?

Wir haben einen Zugang zu unserem #Hinweisgebersystem mit unserer PARK-Compliance-App verbunden. So können Hinweisgeber Hinweise sogar vom Handy aus abgeben. Ansprechpartner im Unternehmen können über die APP Zugang zum Case Management des Hinweisgebersystems erhalten und auch von unterwegs immer auf dem Laufenden sein.

#andersalsandere #oneappforall

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