Das LkSG - ein zahnloser Papiertiger

Das LkSG wird häufig – zu Unrecht – als zahnloser Papiertiger verunglimpft. Tatsächlich sieht das Gesetz aber einschneidende Eingriffsbefugnisse des BAFA vor.
Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit dem präventiven und repressiven Kontrollinstrumentarium der Behörde auseinanderzusetzen. Wann und unter welchen Voraussetzungen droht ein Besuch des BAFA? Welche Unterlagen und Informationen kann die Behörde herausverlangen? Treffen Unternehmen/Geschäftsleitung/Mitarbeiter Mitwirkungspflichten? Welche Sanktionen drohen im Falle eines Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten? Und wie wirken sich Compliance-Maßnahmen auf die Sanktionsbemessung aus (Stichwort: Compliance Defense)?

Auf all diese Fragen sollten Sie sich sorgfältig vorbereiten (Anpassung von Dawn Raid Leitfäden, Schulung des Empfangspersonals etc.).

Unsere Kollegen Dr. Tobias Eggers und Joshua Pawel, LL.M. haben Ihnen die zentralen Kontroll- und Sanktionsbefugnisse des BAFA zusammengefasst. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und der Anpassung Ihrer lieferkettenbezogenen Compliance.

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